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   BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89   

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https://dejure.org/1993,5081
BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 (https://dejure.org/1993,5081)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 (https://dejure.org/1993,5081)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 1 BvR 68/89 (https://dejure.org/1993,5081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Aufgabenverteilung zwischen Sozialbehörden und Finanzgerichten bei Beurteilung einer Behinderung als Tatbestandsvoraussetzung für den Abzug der Kosten einer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs. 4 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89
    Mit Art. 19 Abs. 4 GG ist es allerdings nicht unvereinbar, daß ein Gericht verpflichtet wird, bei der Prüfung eines Rechtsschutzbegehrens im Einzelfall die Tatbestandswirkung anderer behördlicher Hoheitsakte ohne eigene Prüfung zu beachten (vgl. dazu auch BVerfGE 73, 339 [373]), wenn gegen diese ein anderweitiger Rechtsschutz zur Verfügung steht.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89
    Das Gericht ist insoweit an die von einer Verwaltungsbehörde getroffenen tatsächlichen Feststellungen nicht gebunden (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 61, 82 [110 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn das Finanzgericht bei seiner Auslegung die Bedeutung von Grundrechten verkennen würde (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1993 - 1 BvR 68/89
    Das Gericht ist insoweit an die von einer Verwaltungsbehörde getroffenen tatsächlichen Feststellungen nicht gebunden (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 61, 82 [110 f.]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Der Begriff " Sozialbehörde" ist gebräuchlich (vgl. nur BT-Drucks. 14/640 S. 19; BT-Drucks. 14/2797 S. 14) und findet sich in einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen (Juris - Sozialrecht, Stand 12/1999: 55 Treffer, zB OLG Köln 13.08.1999 - 2 W 165/99 -, OLG Koblenz 09.06.1994 - 11 UF 700/93 -: BSHG; BVerfG vom 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 -: Versorgungsamt).

    Das Landesversorgungsamt ist hiernach eine Sozialbehörde (§ 5 SGB I; vgl. auch BVerfG vom 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 - zum Versorgungsamt), die Bezirksregierung Münster hingegen nicht (§ 8 Abs. 1 LOG).

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Diese ist nämlich nicht gewährleistet, wenn eine behördliche Entscheidung den Richter in einem Zivilprozess bindet, obwohl die bei deren Zugrundelegung nachteilig betroffene Partei keine Möglichkeit hatte, in einem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten eine der wahren Rechtslage entsprechende Entscheidung zu erstreiten (BVerfG, Beschl. v. 7. Juni 1993, 1 BvR 68/89, Rdn. 4, veröffentlicht in Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2011 - 2 L 46/10

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsgemäße Bestimmung des

    Über die (einfache) Bindungswirkung inter partes hinaus kommt einem Verwaltungsakt Tatbestandswirkung nur dann zu, wenn gegen diesen Verwaltungsakt anderweitiger Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 -, Juris, RdNr. 4).

    Eine solche Tatbestandswirkung kommt einem Verwaltungsakt aber nur dann zu, wenn gegen diesen Verwaltungsakt anderweitiger Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.06.1993 - 1 BvR 68/89 -, Juris, RdNr. 4).

  • BFH, 21.11.2003 - III B 83/03

    Anfechtungsmöglichkeit bezüglich der Feststellung des Grades der Behinderung

    Der Hinweis auf den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör, der eine Anfechtungsmöglichkeit bezüglich des Bescheides des Versorgungsamtes als Grundlagenbescheid verlange, ist bereits deshalb unerheblich, weil der Kläger diesen Bescheid, sollte er ihm erstmals von dem Amt für Soziale Angelegenheiten im Jahr 2001 bekannt gegeben worden sein, gegenüber den Sozialbehörden und ggf. vor dem Sozialgericht hätte anfechten können und müssen (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 1993 1 BvR 68/89, nicht veröffentlicht, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz kann zudem verletzt sein, wenn ein Gericht bei der Prüfung eines Rechtsschutzbegehrens die Tatbestandswirkung anderer behördlicher Entscheidung zu beachten hat; insoweit kommt es maßgeblich darauf an, ob gegen diese andere Entscheidung effektiver Rechtsschutz erreicht werden kann (zur Bindung der Finanzbehörden an Feststellungen der Sozialbehörden: BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1993 - 1 BvR 68/89 - juris Rn. 4, 5).
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